Wettspielbedingungen
§ 1 Verbindlichkeit von Verbandsordnungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. Das Wettspiel wird auf Grundlage des World Handicap Systems ausgerichtet. Einsichtnahme ist im Sekretariat möglich.
§ 2 Allgemeine Meldebedingungen / Meldeschluss
(1) Meldung zu einem Turnier erfolgen durch Eintragung in die Meldeliste, Nutzung der Internetseite www.golfclub-hannover.de oder des PCCaddie-Reservierungssystem. Den Meldeschluss gibt die jeweilige Einzelausschreibung vor.
(2) Meldungen von auswärtigen Mitgliedern zu offenen Wettspielen können nur berücksichtigt werden, soweit ein Handicapnachweis vorliegt.
§ 3 Nenngeld
Das Ausbleiben eines/r für ein Wettspiel gemeldeten Spielers/-in vom Turnier befreit diese/n nicht von der Verpflichtung, das Nenngeld zu entrichten. Kann überzeugend darlegen, dass unverschuldet nicht am Turnier nicht teilgenommen werden kann, kann die Spielleitung die/den Spieler/-in von der Verpflichtung, das Nenngeld zu zahlen, befreien.
§ 4 Durchführung
Jede/r Spieler/-in ist verantwortlich, die Wettspielausschreibung zu kennen und sich über die das Turnier betreffenden Bekanntmachungen (insbesondere am Schwarzen Brett) informiert zu haben.
Proteste müssen bis 15 Minuten nach Wettspielschluss eingereicht werden. Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse durch Aushang bekannt gegeben sind. Die Entscheidung der Wettspielleitung ist endgültig. Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Auswertung aller Ergebnisse statt. Spieler, die nicht an der Siegerehrung teilnehmen können, müssen dieses der Wettspielleitung bekannt geben. Die Wettspielleitung kann in diesem Fall den Preis an eine Vertretung übergeben oder ggfs. an andere Spielteilnehmer weitergeben. Preisträger und alle anderen Teilnehmer sollten jedoch aus sportlichen Gründen anwesend sein.
§ 5 Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts
(1) Spieler dürfen während der handicaprelevanten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden.
(2) Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung eines E-Carts gestattet. Es besteht Attestpflicht. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
(3) Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingung: Disqualifikation
§ 6 Nutzung von Entfernungsmessern
Ein/e Spieler/-in darf sich über Entfernungen informieren, indem er/sie ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein/e Spieler/-in während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so ist die entsprechende Funktion vor Spielbeginn zu deaktivieren. Verstößt ein/e Spieler/-in gegen diese Regel, wird er/sie für das Wettspiel disqualifiziert.
§ 7 Doping
Mit der Meldung zu einem Wettspiel verpflichtet sich der Spieler zur Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien.
§ 8 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geschlecht, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in Ziffern 13 und 18 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/verbandsmitgliedschaft/i624_1.cfm eingesehen werden.
Mit der Meldung zu einem Wettspiel erkennt der Spieler an, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Bildes, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.
§ 9 Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Garbsen, April 2022
Die Spielleitung
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Golfclub Hannover e.V.
Am Blauen See 120
30823 Garbsen
Telefon: 05137 / 73068
Telefax: 05137 / 75851
E-Mail: info (at) golfclub-hannover.de