Platzregeln des Golfclub Hannover e. V.
Platzregeln dienen der Regelung von Umständen, die nicht bis ins Detail durch die Golfregeln erfasst sind oder zu denen bestimmte Optionen wahlweise in Kraft gesetzt werden dürfen.
Im GCH lauten die Platzregeln wie folgt:
Wildschweinzaun - Der auf den Bahnen 3 bis 8 verlaufende Zaun ist ein unbewegliches Hemmnis i.S. der Regel 16.1.
Holzstapel - Der Holzstapel auf der Bahn 8 ist ein unbewegliches Hemmnis i.S. der Regel 16.1.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse - Alle Ameisenhaufen auf dem Platz sind Boden in Ausbesserung, von denen Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Das Putting-Grün hinter Loch 9 und 18 ist Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Alle Kapillarsperren und Wurzelsperren, die aus dem Boden ragen sind unbewegliche Hemmnisse, von denen Erleichterung nach Regel 16.I genommen werden darf. Behinderung gilt in diesem Fall nicht als gegeben, wenn nur der Stand des Spielers behindert wird.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe
Die 200 m, 150 m und 100 m Markierungen sind bis Anfang Grün gemessen.
Kleine Etiketten-Kunde...
- Pitchmarken auf Grüns und Vorgrüns reparieren, Divots zurücklegen, Bunker harken
- Vorgrüns nicht mit Trolleys befahren und zügig spielen
- Handy bitte lautlos
- Rauchen auf dem Platz verboten
Stand: Juli 2024